
Verteidigung im Steuerstrafverfahren – kompetent. diskret. an Ihrer Seite
Willkommen bei Edzard Schlieper | Steuerberater
Sie stehen im Fokus einer steuerlichen Prüfung, denken über eine Selbstanzeige nach oder haben bereits Post von der Steuerfahndung erhalten? Jetzt ist schnelles, diskretes und fachlich fundiertes Handeln gefragt.
Als erfahrener Steuerberater mit besonderer Expertise im Steuerstrafrecht begleite ich Sie sicher durch jede Phase des Verfahrens. Ob Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung, Begleitung bei Außenprüfungen oder die Vorbereitung einer strafbefreienden Selbstanzeige – ich stehe Ihnen mit klarem Blick, rechtlicher Präzision und langjähriger Erfahrung zur Seite.
Ziel: Risiken minimieren, Schaden begrenzen und Ihre Interessen schützen – persönlich, wirtschaftlich und rechtlich.
Vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung, wenn es darauf ankommt.
Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht:
Verteidigung im Steuerstrafverfahren
Wir übernehmen die Verteidigung bei Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO).
Dabei vertreten wir Sie gegenüber:
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Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra)
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Staatsanwaltschaft und Gericht
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Finanzämtern im Rahmen parallellaufender steuerlicher Prüfungen
Wir analysieren den Vorwurf, prüfen die Rechts- und Beweislage, stimmen die Verteidigungsstrategie mit Ihnen ab – und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Beratung zur strafbefreienden Selbstanzeige
Eine wirksame Selbstanzeige (§ 371 AO) kann zur Straffreiheit führen – allerdings nur bei vollständiger, rechtzeitiger und formgerechter Abgabe.
Wir:
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prüfen, ob eine Selbstanzeige noch möglich und sinnvoll ist
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bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor
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berechnen Nachzahlungsbeträge
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koordinieren mit dem zuständigen Finanzamt
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begleiten Sie bis zur abschließenden Klärung
Gerade bei Auslandskonten oder nicht erklärten Einkünften aus Kapitalanlagen ist eine diskrete und rechtlich einwandfreie Vorgehensweise entscheidend.
Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen
Viele steuerstrafrechtliche Ermittlungen beginnen mit einer „harmlosen“ Betriebsprüfung. Wir erkennen frühzeitig, wann eine steuerliche in eine strafrechtliche Prüfung übergeht – und beraten Sie, wie Sie sich rechtssicher verhalten. Ziel ist es, frühzeitig gegenzusteuern, Risiken zu minimieren und eine Eskalation zu vermeiden.
Kooperation mit Fachanwälten und Strafverteidigern
In komplexen oder eskalierenden Fällen arbeiten wir eng mit erfahrenen Strafverteidigern und Fachanwälten für Steuerrecht zusammen. So ist gewährleistet, dass sowohl das materielle Steuerrecht als auch das Strafprozessrecht optimal berücksichtigt werden – im Ermittlungsverfahren wie auch vor Gericht.
Typische Fälle aus der Praxis:
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Nicht deklarierte Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen, Auslandskonten)
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Fehlerhafte Umsatz- oder Lohnsteuererklärungen
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Scheinrechnungen oder verdeckte Gewinnausschüttungen
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Unrichtige Angaben bei Investitionen oder Abschreibungen
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Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit Steuerverkürzungen
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Steuerliche Verstöße mit Auslandsbezug (insbesondere EU/CH/Lux)
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Scheinselbstständigkeit und Schwarzlohn in Unternehmen
Ihre Vorteile mit uns:
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Langjährige Erfahrung in Steuer- und Steuerstrafrecht
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Diskretion und absolute Vertraulichkeit
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Schnelles Handeln und fundierte Verteidigungsstrategien
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Koordination mit Strafverteidigern & Kommunikation mit Behörden
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Ziel: Verfahren vermeiden, verkürzen oder ohne öffentliche Wirkung beenden
Klare Strategie in sensiblen Situationen
Ein Steuerstrafverfahren ist kein gewöhnlicher Streit mit dem Finanzamt – es geht um viel. Wir verstehen die juristischen, finanziellen und menschlichen Dimensionen eines solchen Verfahrens und stehen Ihnen als starker, diskreter Partner zur Seite. Mit klarer Strategie, Fachkompetenz und dem Ziel, den besten Weg aus einer schwierigen Situation zu finden.

64 Jahre gesammelte Erfahrung
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