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Dienstleistungen

04. Internationale Steuerberatung

Internationale Steuerberatung

Grenzüberschreitend denken. Rechtssicher handeln. Steuerlich optimieren.

Die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft stellt Unternehmen und Privatpersonen vor komplexe steuerliche Herausforderungen. Unterschiedliche nationale Steuergesetze, Doppelbesteuerungsabkommen, Meldepflichten und Verrechnungspreisregelungen erfordern fundierte Expertise und eine sorgfältige steuerliche Planung.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung im internationalen Steuerrecht – ob Sie als Unternehmen grenzüberschreitend tätig sind, als Privatperson Einkünfte oder Vermögen im Ausland haben oder eine internationale Struktur steuerlich optimieren möchten.

Unsere Schwerpunkte im internationalen Steuerrecht:

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Wir analysieren Ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten unter Berücksichtigung bestehender DBA-Regelungen und sorgen dafür, dass Sie steuerliche Doppelbelastungen vermeiden. Dabei unterstützen wir bei der Zuordnung von Besteuerungsrechten, der Beantragung von Freistellungen oder Anrechnungen und der korrekten Umsetzung in der Steuererklärung.

 

 

Internationale Unternehmen und Betriebsstätten

Ob Export, Auslandsniederlassung oder Tochtergesellschaft: Wir beraten Unternehmen bei der steuerlichen Planung und Strukturierung ihrer internationalen Aktivitäten. Dazu zählen insbesondere:

  • Besteuerung von Betriebsstätten

  • grenzüberschreitende Dienstleistungsbeziehungen

  • Verrechnungspreisgestaltung (Transfer Pricing)

  • Einhaltung der Dokumentationspflichten

 

 

Grenzüberschreitende Steuererklärungen

Wir erstellen Steuererklärungen für international tätige Mandanten – sowohl bei unbeschränkter als auch beschränkter Steuerpflicht. Dazu gehören unter anderem:

  • Einkommensteuer bei Wohnsitz im Ausland (Wegzugsbesteuerung, 50d-Absätze, etc.)

  • Kapital- und Mieteinkünfte aus dem Ausland

  • Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinnen

  • Erklärungspflichten für ausländische Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland

 

 

Immobilien im Ausland

Die steuerliche Behandlung von Auslandsimmobilien wirft viele Fragen auf – von der Anschaffung über die laufenden Einkünfte bis zum Verkauf. Wir beraten zur steuerlichen Erfassung in Deutschland, zur Anwendung von Freistellungs- oder Anrechnungsmethoden sowie zur Optimierung bei Übertragungen im Familienkreis.

 

 

Wegzugsbesteuerung und Zuzug

Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland (z. B. Schweiz, Österreich, Spanien, USA) drohen steuerliche Belastungen in Form der Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG). Wir prüfen, ob diese greift, begleiten den Prozess und zeigen legale Gestaltungsoptionen auf. Ebenso beraten wir Zuziehende zu ihrer neuen steuerlichen Situation in Deutschland.

 

 

Internationale Familien- und Erbfälle

Bei Schenkungen oder Erbschaften mit Auslandsbezug ist eine genaue Kenntnis der steuerlichen Zuständigkeiten und der Anwendbarkeit von Erbschaftsteuer-DBA nötig. Wir beraten zu Bewertung, Steuerpflicht und Möglichkeiten der Gestaltung – zum Beispiel bei Immobilien oder Bankvermögen im Ausland.

64 Jahre gesammelte Erfahrung

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