Dienstleistungen
06. Klage- und Revisionsverfahren
Ihre Rechte gegenüber der Finanzverwaltung – kompetent vertreten, konsequent durchgesetzt
Nicht jede Entscheidung der Finanzverwaltung ist rechtmäßig. Ob fehlerhafte Bescheide, streitige Rechtsfragen oder abweichende Bewertungen – Steuerpflichtige sind nicht verpflichtet, jede Festsetzung widerspruchslos hinzunehmen. Die finanzgerichtliche Auseinandersetzung ist ein legitimes Mittel zur Wahrung Ihrer Rechte.
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Unsere Kanzlei vertritt Sie kompetent und durchsetzungsstark in Einspruchs-, Klage- und Revisionsverfahren – von der außergerichtlichen Streitbeilegung bis zur letzten Instanz. Mit tiefem Verständnis für materielles Steuerrecht, steuerliche Verfahrensregeln und der aktuellen Rechtsprechung kämpfen wir für Ihr gutes Recht.
Unsere Leistungen im Überblick:
Einspruchsverfahren
Wir prüfen Steuerbescheide auf formelle und materielle Fehler und legen für Sie fristgerecht Einspruch ein.
Dabei übernehmen wir:
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die vollständige Kommunikation mit dem Finanzamt
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die rechtliche und steuerliche Argumentation
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ggf. die Antragstellung auf Aussetzung der Vollziehung
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Vergleichsverhandlungen zur gütlichen Einigung
Ziel ist es, bereits auf dieser Stufe eine Korrektur zu Ihren Gunsten zu erreichen – ohne gerichtliches Verfahren.
Finanzgerichtsverfahren (Klageverfahren)
Führt der Einspruch nicht zum Erfolg, vertreten wir Sie vor dem zuständigen Finanzgericht.
Wir übernehmen:
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die Erstellung und Einreichung der Klageschrift
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Stellungnahmen zu Schriftsätzen der Gegenseite
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Teilnahme an mündlichen Verhandlungen
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Beweisanträge, Sachverständigenanhörungen und Zeugenbefragung
Unsere Argumentation erfolgt juristisch fundiert, prozesstaktisch klug und mit einem klaren Ziel: eine gerichtliche Entscheidung zu Ihren Gunsten.
Revisionen vor dem Bundesfinanzhof (BFH)
In besonders bedeutsamen Fällen führen wir Revisionen oder Nichtzulassungsbeschwerden zum Bundesfinanzhof (BFH). Hier gelten strenge prozessuale Anforderungen. Wir verfügen über die nötige Erfahrung und Expertise, um Ihre Interessen auch auf höchster Ebene wirksam zu vertreten.
Typische Fälle für finanzgerichtliche Verfahren:
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Streit über Betriebsausgaben oder Werbungskosten
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Ablehnung von steuerlichen Anträgen (z. B. IAB, Investitionsförderung)
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Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen
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Umsatzsteuerliche Leistungszuordnungen
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steuerliche Anerkennung von Gesellschaftsverhältnissen (z. B. bei Familiengesellschaften)
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Feststellung der unbeschränkten Steuerpflicht
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Fragen des internationalen Steuerrechts und der Doppelbesteuerung
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Nachforderungszinsen (§â€¯233a AO), Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge
Ihre Vorteile mit uns:
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Spezialisierte steuerrechtliche Vertretung auf allen Ebenen
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Langjährige Erfahrung in außergerichtlicher und gerichtlicher Auseinandersetzung
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Sorgfältige rechtliche Prüfung und strategische Prozessführung
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Transparente Kommunikation und ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten
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Komplettes Kosten- und Fristenmanagement
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Weil Steuerrecht auch Ihr gutes Recht ist
Gerade bei komplexen steuerlichen Sachverhalten lohnt es sich, die eigenen Rechte konsequent zu verfolgen. Wir stehen an Ihrer Seite – mit fundierter Argumentation, prozesserfahrener Vertretung und dem Ziel, steuerliche Belastungen unrechtmäßiger Art abzuwenden.

64 Jahre gesammelte Erfahrung
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